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Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz

Der “Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz” beinhaltet die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverträgen und aus Rechten an Grundstücken, Immobilien oder Immobilienteilen.

Unter den Versicherungsschutz des “Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes” fallen alle versicherten nutzungsberechtigten Personen, wie Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter oder Pächter eines Grundstückes, einer Immobilie bzw. eines Gebäudeteiles.

Typische Streitigkeiten, bei denen u.a. die Anwalts- und Gerichtskosten über den “Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz” abgedeckt sind, sind zum Beispiel:

- Mieterhöhung und Mietzahlung
Wird der monatliche Mietzins durch den Vermieter einer Immobilie bzw. Wohnung in unangemessener Weise erhöht, so kann der jeweilige Mieter rechtliche Schritte gegen diese Mieterhöhung unternehmen.
Umgekehrt kann der Vermieter ebenfalls rechtliche Schritte einleiten, wenn die Miete durch den Mieter nicht oder nicht vollständig gezahlt wird.

- Nebenkostenabrechnungen
Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Nebenkostenabrechnung kann der “Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz” ebenfalls zum Tragen kommen.

- Umlegung von Modernisierungskosten
Werden an einem Gebäude Modernisierungen vorgenommen, wird anschließend oftmals der Mietzins für Wohnungen des Gebäudes erhöht.
Ist diese Erhöhung des Mietzinses unangemessen hoch oder es werden Modernisierungen auf die Miete umgelegt, die zu keiner Erhöhung der Miete führen dürften, kann der Mieter gegen diese Umlegung rechtliche Schritte einleiten.

- Rückzahlung der Kaution
Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist die vom Mieter bei Vertragsabschluß gezahlte Kaution verzinst an diesen zurückzuzahlen, sofern es keine Beanstandungen an der Wohnung gibt, die zu einer verminderten Kautionsrückzahlung berechtigen würden.
Da es diesbezüglich oftmals sehr unterschiedliche Ansichten von Mietern und Vermietern gibt, führt dieser Punkt relativ häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

- Kündigung eines Mietverhältnisses / Räumung der Wohnung (Immobilie)
Wird ein Mietverhältnis durch den Vermieter unberechtigt gekündigt, kann der Mieter auf Einhaltung des vertraglich geregelten Mietverhältnisses bestehen und entsprechende rechtliche Schritte einleiten.
Umgekehrt kann ein Vermieter im Falle einer berechtigten Kündigung eines Mietverhältnisses, zum Beispiel bei Nichtzahlung des Mietzinses, auf rechtlichem Wege die Räumung der vermieteten Wohnung bzw. Immobilie veranlassen.