Der allgemeine Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Der “Allgemeine Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht” vertritt privatrechtliche Interessen in Bezug auf Verträgen und übernimmt im Streitfall Kosten, wie die Gerichts- und Anwaltskosten.
Beispiele, bei denen der “Allgemeine Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht” wirksam werden kann sind zum Beispiel:
- Lieferung bestellter Ware
Wird ein Kaufvertrag geschlossen und die Lieferung der bestellten Ware bleibt aus, kann ein Schadenersatz eingefordert werden.
- Anspruch auf Gewährleistung
Gibt man die Reparatur eines Gegenstandes in Auftrag und diese Reparatur erfolgt mangelhaft, so kann man die Nachbesserung der Reparatur einfordern.
- Anspruch auf Minderung
Erwirbt man eine Ware, die sich als mangelhaft herausstellt, so kann man die Minderung des Kaufpreises einfordern.
Ausgenommen vom “Allgemeinem Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht” sind vertragliche Angelegenheiten wie zum Beispiel:
- Streitigkeiten rund um Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden, wie zum Beispiel Streitigkeiten um den Mitgliedsbeitrag, da hier keine privatrechtlichen Interessen vorliegen.
- Auseinandersetzung rund um Arbeitsverträge, da hier die spezielle Arbeitsrechtsschutzversicherung zuständig ist.
- Streitfälle, die aus Verträgen rund um die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken. Immobilien oder Wohnungen resultieren, da es hier die spezielle “Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutzversicherung” greift.
Eine Ausnahme bildet hier die kurzfristige Anmietung von Ferienwohnungen, Pensionen oder Hotelzimmern u.s.w.
Bei derartigen Verträgen greift wiederum der “allgemeine Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht”.