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Strafrechtsschutz

Der “Allgemeine Strafrechtsschutz” ist ein Bestandteil des Privat- und Berufsrechtsschutzes und gewährt die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren, dass den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind allerdings generell Taten (Straftaten), die vorsätzlich begangen wurden.
So gibt es zum Beispiel bei Straftaten wie Steuerhinterziehung keinen Versicherungsschutz, da solche “Steuer”-Straftaten nur vorsätzlich begangen werden können.

Neben dem “Allgemeinen Strafrechtsschutz” gibt es allerdings auch noch den “Spezial Strafrechtsschutz”, bei dem auch Delikte im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, die laut Anklage vorsätzlich begangen wurden.
Dieses gilt solange, bis ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt, welche die Vorsätzlichkeit der Straftat belegt.
Generell soll der “Spezial Strafrechtsschutz” dazu dienen, Strafverfahren möglichst frühzeitig zu beenden.
Deshalb können ggf. auch bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um beispielsweise Gutachten zu zahlen, die sich bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung als positiv für das spätere Urteil erweisen können.
Zudem ist es auch möglich spezialisierte Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen.

Spezielle Arten des Rechtsschutzes gibt es nicht nur für Verfahren, die das Strafrecht betreffen, sondern auch für Ordnungswidrigkeiten.
Diese Variante der Rechtsschutzversicherung nennt sich “Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz”.
Im Rahmen des “Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutzes” werden die Kosten für die Verteidigung in Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren übernommen.
Der Rechtsschutz besteht hier zum Teil auch bei Ordnungswidrigkeiten, bei denen ein Vorsatz nicht ausgeschlossen ist, wie zum Beispiel: Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr, Verletzung der Gurtpflicht und Ruhestörungen.

Nicht zum Tragen kommt der “Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz” allerdings bei Verfahren, die sich mit Park- oder Halteverstößen beschäftigen.