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Der Sozialgerichts Rechtsschutz

Der Sozialgerichts Rechtsschutz ist Bestandteil des Berufsrechtsschutzes und deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen in Angelegenheiten mit den deutschen Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Rentenversicherungen und Arbeitslosenversicherungen) ab.

So trägt der “Sozialgerichts Rechtsschutz” zum Beispiel die Kosten für folgenden rechtliche Streitfälle:

- Streitigkeiten mit den Bundes- oder Landesversicherungsanstalten
Wenn ein bei der BfA oder LVA Versicherter nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt, damit die volle Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, sind die Kosten für solche Rehabilitationsmaßnahmen in Normalfall von diesen Versicherungsanstalten zu tragen.
Wird die Kostenübernahme einer solchen Maßnahme nicht anerkannt, kann der Versicherte rechtliche Schritte über das Sozialgericht einleiten.

- Streitigkeiten bezüglich der Berechnung des Arbeitslosengeldes
Besonders seit der Einführung des sogenannten Arbeitslosengeld II (Hartz IV) häufen sich die Klagen von Arbeitslosen, bei denen die Berechnung dieses Arbeitslosengeldes nicht korrekt erfolgt ist.
Die Kosten für einen derartigen Rechtsstreit werden vom “Sozialgerichts Rechtsschutz” übernommen.

- Durchsetzung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung und Umschulung
Wird einem Arbeitnehmer der Anspruch auf berufliche Fortbildungsmaßnahmen oder einem Arbeitslosen der Anspruch auf eine Umschulung verwehrt, können diese ihre Ansprüche ggf. vor dem Sozialgericht durchsetzen.

- Überprüfung von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften
Auch Bußgelder, die von einer der Berufsgenossenschaften verhängt werden und die als ungerechtfertigt angesehen werden, kann man vom Sozialgericht überprüfen lassen.
Derartige Verfahren werden ebenfalls vom “Sozialgerichts Rechtsschutz” erfaßt.