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Sonstige Arten der Rechtsschutzversicherung

Neben den in den vorangegangenen Abschnitten dargelegten Varianten von Rechtsschutzversicherungen, gibt es u.a. auch noch die folgenden Arten der Rechtsschutzversicherung:

- Der Steuer Rechtsschutz vor Gerichten
Der “Steuer Rechtsschutz vor Gerichten” deckt lediglich die Kosten für Klagen ab, die an einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht geführt werden.
Verhandelt werden im Normalfall Streitigkeiten bezüglich der Steuerarten: Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Kfz-Steuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragssteuer und Mehrwertsteuer.

Ein typisches Beispiel für eine Streitigkeit mit der Finanzbehörde ist, wenn das Finanzamt einige Posten der Einkommenssteuererklärung (z. B. angegebene Werbekosten) nicht anerkennt und der betreffende Steuerzahler sich hiermit nicht einverstanden erklären möchte.

- Der Verwaltungs Rechtsschutz in Verkehrssachen
Diese Versicherungsart deckt Fälle ab, die Verwaltungsangelegenheiten der Bereiche: Führerscheinerteilung, Führerscheinentzug sowie Einschränkungen oder Auflagen bezüglich der Fahrerlaubnis betreffen.

Werden Verfahren, welche die Fahrerlaubnis betreffen, allerdings vor einem Strafgericht und nicht vor einem Verwaltungsgericht geführt, deckt der “Verwaltungs Rechtsschutz in Verkehrssachen” die Kosten für solche Klagen nicht ab. In solchen Fällen ist eine “Verkehrs-Strafrechtsschutzversicherung” erforderlich.

- Der Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
Die Versicherungsart: “Disziplinar- und Standes Rechtsschutz” betrifft nur einige wenige Berufsgruppen für die es sehr spezielle Bestimmungen gibt.
Dieses “Standesrecht” gilt zum Beispiel für Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Lotsen.

Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn Angehörigen solcher Berufsgruppen ein Verstoß gegen diese speziellen Bestimmungen (nach dem Disziplinar- oder Standesrecht) vorgeworfen wird.