Ihr Vergleichsportal zum Thema Rechtsschutz-Versicherung

Beratungs Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Der “Beratungs Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht” ist ein Bestandteil des Privat-Rechtschutzes und deckt die Kosten für Beratungen seitens eines Anwaltes oder Notares im Bereich des Familien- und Erbrechtes ab.

Die Versicherung deckt jedoch lediglich die Kosten für eine Beratung ab. Falls die Tätigkeit des Notares bzw. des Anwaltes über die Beratung hinaus geht, in dem zum Beispiel Gespräche mit der gegnerischen Partei geführt werden oder entsprechende Schreiben aufgesetzt werden, verfällt auch der Versicherungsschutz für die vorangegangene Beratung.

Beispiele, bei denen der “Beratungs Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht” zum Tragen kommen kann, sind:

- Fragen, welche die Sorgerechtsregelung im Falle des Getrenntlebens von Ehepaaren betreffen.

- Beratungen rund um die Regelungen des Unterhaltes im Falle der Scheidung einer Ehe.

- Fragen bezüglich des Testamentes eines verstorbenen Familienangehörigen, wie zum Beispiel die Geltendmachung des sogenannten Pflichtteiles.

Nicht in den Versicherungsleistungen des “Beratungs Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht” beinhaltet, sind Beratungen, die sich auf eine (noch) nicht eingetretene Änderung einer Rechtslage beziehen.
Ein Beispiel hierfür wäre zum Beispiel eine Beratung rund um die Regelung des Erbes in dem Fall, dass das Erbe noch gar nicht angetreten werden kann, da der Erblasser noch nicht verstorben ist.
Auch Beratungen, die Änderungen eines Testamentes von Angehörigen zu Lebzeiten betreffen, sind nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Schlußendlich sei noch angemerkt, dass der Beratungsrechtsschutz nur dann zum Tragen kommen kann, wenn für die Beratung ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiger Anwalt oder Notar beauftragt wird.