Arbeits Rechtsschutz
Der “Arbeits Rechtsschutz” ist Bestandteil des Privat- und Berufsrechtsschutzes und wird bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitfällen im Zusammenhang mit Arbeits- oder Dienstverhältnissen wirksam, wobei über die “Arbeits Rechtsschutzversicherung” zum Beispiel die Anwalts- und Gerichtskosten abgedeckt werden, die aus derartigen Streitigkeiten resultieren.
Häufige Streitfälle, die vom “Arbeits Rechtsschutz” abgedeckt sind, sind zum Beispiel:
- Streitigkeiten um den Urlaubsanspruch
Wenn ein vertraglich zugesicherter Urlaubsanspruch nicht gewährt wird, ist es möglich diesen Anspruch auf rechtlichem Wege einzufordern.
Ob man diesen Weg gehen sollte, ist allerdings fraglich und kann nur individuell im Einzelfall entschieden werden.
- Streitigkeiten um das Arbeitsentgeld
Wird da vertraglich zugesicherte Arbeitsentgeld nicht oder nicht vollständig vom Arbeitgeber gezahlt, kann man auch diesen Anspruch rechtlich geltend machen.
- Ungerechtfertigte Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses
Erhält man von seinem Arbeitgeber eine Kündigung, die als nicht gerechtfertigt erscheint, ist es durchaus möglich rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einzuleiten.
In Zeiten, in denen ein Arbeitsplatz eine derart hohe Bedeutung hat, wie heute, sollte man sich in solchen Fällen ernsthaft überlegen, ob man eine ungerechtfertigte Kündigung ohne Gegenwehr hinnehmen möchte und der Abschluß einer Versicherung, die im Fall der Fälle die Kosten für einen solchen Streitfall übernimmt, ist durchaus sinnvoll.
- Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer das Recht, das ihm vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird.
Da ein gutes Arbeitszeugnis sehr wichtig sein kann, wenn man um eine neue Arbeitsstelle bemüht ist, sollte man auch darauf bestehen, dass man ein entsprechendes und aussagekräftiges Zeugnis erhält.
Kommt der (ehemalige) Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann es sehr sinnvoll sein, einen gewissen rechtlichen Druck auszuüben.