Der Allgemeine Schadenersatz Rechtsschutz
Die Versicherungsart: “Allgemeiner Schadenersatz Rechtsschutz” ist Bestandteil des Privat- und des Berufsrechtsschutzes und sichert die Kosten eines Rechtsstreites ab, die entstehen, wenn ein Schadenersatz gerichtlich oder außergerichtlich eingefordert werden soll.
Ein Schaden, für den man einen Schadenersatz einfordern möchte, kann ein materieller Schaden sein oder auch ein Schaden, wie Verletzung der Ehre oder des Körpers (Schmerzensgeld) sein.
Außerdem sichert der “Allgemeine Schadenersatz Rechtsschutz” auch Schäden ab, die durch fortlaufende Handlungen Dritter entstehen können und die im Rahmen einer Unterlassungsklage verhindert werden sollen.
Dies können zum Beispiel wiederholte Ruhestörungen der Nachbarn oder Geruchsbelästigungen, die zum Beispiel durch angrenzende Firmen verursacht werden, sein.
Um Verwechslungen vorzubeugen, sei erwähnt, dass der „Allgemeine Schadenersatz Rechtsschutz“ keine Schadenersatzansprüche Dritter abwehrt. Für solche Fälle ist eine private Haftpflichtversicherung zuständig.
Zudem sind noch folgende Ansprüche von der allgemeinen “Schadenersatz Rechtsschutz Versicherung” ausgenommen:
- Schäden, die aus nicht erfolgten Vertragserfüllungen resultieren, wie zum Beispiel: nicht gelieferte, zu spät gelieferte oder mit Mängeln behaftete Waren.
- Öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche, wie beispielsweise materieller Schaden, der durch eine zu unrecht verhängte Haftstrafe entstanden ist, oder materieller Schaden, der durch den unberechtigten Entzug der Fahrerlaubnis entstanden ist.
- Schadenersatzansprüche, die bedingt durch Verletzungen des Rechtes an Grundstücken, Immobilien oder Immobilienteilen entstanden sind.
Oben genannte Ansprüche auf Schadenersatz, die von der “Allgemeinen Schadenersatz Rechtsschutz Versicherung” ausgenommen sind, werden durch andere Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung abgedeckt, wie Vertrags- und Sachenrecht, den Arbeitsrechtsschutz sowie den Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz.